mercredi 20 mai 2009

STOP RFID. Fraudes démocratiques en Suisse, Lucerne, Avenches, Gimel, Penthalaz, Pizy, Lausanne, Bâle...

STOP RFID

Des habitants d'au moins trois communes vaudoises n'avaient pas reçu leur matériel de vote pour le scrutin du 17 mai,

selon une information de la rédaction fribourgeoise de la TSR.

Enquêtes sur les fraudes ...

Lucerne, Avenches, Gimel, Penthalaz, Pizy, Lausanne, Bâle...

Par exemple...

Ludovic Rocchi ludovic. rocchi@edipresse. ch

La Suisse, élève modèle de la démocratie directe, envoie régulièrement des observateurs neutres lors de scrutins dans des pays à risque et prodigue ses conseils dans les démocraties émergentes. Mais, une fois n'est pas coutume, le Conseil fédéral vient de décider de balayer devant notre propre porte. Cette semaine, le gouvernement a en effet répondu favorablement à la demande du conseiller national Jean-Claude Rennwald (PS/JU), pour qui il est nécessaire de lancer une vaste enquête sur les risques de fraude lors de votations et d'élections en Suisse.

«On m'a rapporté des cas où des employeurs auraient soudoyé des employés pour voter pour tel ou tel candidat, explique le député. Le vote par correspondance favorise aussi la fraude: dans certains cantons un peu claniques, comme le Jura ou le Valais, il n'est pas rare d'entendre que certains font la tournée des homes pour récolter les enveloppes de personnes âgées influençables. Ou, pire, des enveloppes de vote inutilisées sont récupérées au vieux papier!» Fort de constat et du risque aussi lié à l'introduction du vote électronique, Jean-Claude Rennwald estime nécessaire de mener une enquête approfondie à l'échelle nationale et de voir comment élimer le risque de pression en particulier sur les personnes fragilisées et peu mobiles.

Le Conseil fédéral dit «suivre la situation avec attention et être prêt à établir le rapport demandé», tout en rappelant que «ces 40 dernières années, seules quelques rares tentatives de manipulation ont été découvertes et sanctionnées». L'enquête dira donc si nous pouvons continuer de faire la leçon aux autres pays.


Article du Matin - 16/05/2009

http://pavie.ch/articles.php?lng=fr&pg=45

Lucerne: Modèle de plainte:



Pour information
Modèle pour une plainte.

Beschweren wir uns! Wir lassen uns das nicht bieten!

Reichen auch Sie eine Stimmrechtsbeschwerde in Luzern ein! Wir haben Ihnen die Mustervorlage hier bereitgestellt. Ziel ist es, dass möglichst viele Beschwerden eingehen. Falls Sie eine ähnliche Aktion in einem anderen Kanton vornehmen möchten, bitten wir Sie, uns umgehend zu benachrichtigen. Sie brauchen nicht in Luzern stimmberechtigt zu sein, um die Beschwerde einzureichen!



- Bis Mittwoch, 19. Mai 2009 abschicken
- Eingeschrieben abschicken
- A-Post 
- Sie müssen nicht aus Luzern sein

Wir haben sehr viele Rückmeldungen erhalten. Und immer wieder drücken Sie aus, was wir alle spüren: Hier geht etwas nicht mit rechten Dingen zu. Wer sich umhört, mit Kollegen und Verwandten spricht und sein persönliches Umfeld befragt hat, erhält ein eindeutiges Bild, was sich bei vielen wiederholt hat: Die Annahme der Vorlage zum biometrischen Pass ist nicht nachzuvollziehen. Daran ändern auch die im Vorfeld gestreuten Meinungsumfragen nicht. Diese suggerieren das Bild einer Zunahme der Neinstimmen bis zur Abstimmung und einen Neinstimmenanteil, der früher unter 50% lag. Die Realität spüren wir alle; wir lassen uns nicht manipulieren!

Gestern haben wir musterhaft mit Mitstreitern mehrere Kantone untersucht. Dabei konnten wir in 5 Kantonen Auffälligkeiten und Unstimmigkeiten eruieren, die unseres Erachtens ganz klar eine Stimmrechtsbeschwerde rechtfertigen. Wir haben uns entschieden, musterhaft in Luzern Beschwerde einzureichen, weil wir hier besondere Auffälligkeiten beobachten. Bereits bei der UNO Abstimmung gab es deutliche Hinweise auf fehlerhafte Ergebnisse und sogar Manipulationen. Diese lassen sich nicht beweisen, aber sie fordern zum Handeln auf. Wir müssen dem Nachgehen.

Was könnt Ihr nun tun?
Hier findet Ihr eine Stimmrechtsbeschwerde wegen Artikel 77b des "Bundesgesetzes über politische Rechte", Unregelmässigkeiten bei der Abstimmung (Abstimmungsbeschwerde).
Wenn ihr unsere Bedenken teilt, bitten wir Euch heute per A-Post und Einschreiben die vorliegende Beschwerde einzureichen. Die Beschwerde kann von jedem schweizer Bürger eingereicht werden.

Bitte informiert uns über den Versand Eurer Beschwerde, damit wir das weitere Vorgehen gemeinsam besprechen können.


Links:
Bundesgesetz über Politische Rechte (Art 77, Beschwerden)
http://www.admin.ch/ch/d/sr/1/161.1.de.pdf



Wir arbeiten derzeit mit Hochdruck an einem politischen und juristischen Vorgehen. Wer aktiv mithelfen kann, meldet sich bitte in dieser geschlossenen Gruppe. Dort organisieren wir unsere Zusammenarbeit:

http://www.facebook.com/group.php?gid=82334473417


Wir wollen eine Neuauszählung verlangen. Hierfür haben wir drei Tage Zeit, um Beschwerde zu führen, dies muss in jedem Kanton einzeln geschehen. Wir sind auf der Suche nach dem folgenden, bitte helfen Sie uns, wenn Sie können:


   1.

      aus jedem Kanton jemand, der bereit ist, eine von uns vorbereitete Beschwerde einzureichen. Wenn möglich Parteien oder Organisationen, z.B. Jungpartei.
   2.

      aus möglichst vielen Kantonen Gründe, für eine Unrechtmässigkeit, analog der vier folgenden Beispiele aus Luzern.
   3.

      Kontakte für die französische sprachige Schweiz, die uns helfen, dort den gleichen Aufruf wie hier zu versenden.


Melden Sie sich alternativ unter:

    *

      Facebookgruppe: http://www.facebook.com/group.php?gid=95967583372&ref=ts
    *

      Facebook-Benutzer: Niklas Eggenberger
    *

      E-Mail: pressesprecher@geistige-landesverteidigung.ch


Beispiele aus Luzern:


1. Warum hat es in der Stadt LU in den Kreisen (01-20) von 14'057 brieflichen Stimmen nur 1 einzige ungültige, bei den 3'010 brieflichen Stimmen im Stadthaus jedoch 115? Da stimmt das Verhältnis überhaupt nicht, d.h., dass bei den im Stadthaus brieflich eingesandten Stimmen viel mehr für ungültig erklärt worden (NEIN-Stimmen?) sind als in den Aussenkreisen. Ist hier eine bestimmte Person dafür zuständig? Gab's bereits in der Vergangenheit ähnliche Vorfälle?


2. Frage: Bis wann (Uhrzeit?) war das Urnenbüro offen und konnte die Stimme abgegeben werden? Gemäss unserem Informationsstand ist schweizweit jeweils 12:00 Uhr der Türschluss! Die veröffentlichte Liste zeigt für die Stadt LU unten aber eine Uhrzeit von 11:29 an! Wie konnte die ganze Zählarbeit so rasch abgeschlossen werden, dass man bereits um 11:29 die Endfassung der Liste hatte? Falls die brieflichen Stimmen schon vorher gezählt wurden (darf man das überhaupt?) und falls Türschluss um 11:00 Uhr gewesen wäre, dann ist die Sache plausibel. Ansonsten jedoch sehr komisch.


3. In der Stadt LU stehen bei den Briefstimmen 9'814 Ja gegen 6'717 NEIN. Bei den Urnenstimmen dagegen ist das Verhältnis genau umgekehrt mit nur 50 Ja gegen 74 NEIN. Wie kann es sein, dass bei den Urnenstimmen (wo viel weniger Zeit und Möglichkeit für Stimmenmanipulation besteht) ein ganz anderes Bild herauskommt (40.32% Ja-Anteil) als bei den Briefstimmen (59.37% Ja-Anteil), wo viel mehr Zeit blieb um etwas zu manipulieren? Kann Zufall sein oder auch nicht.


4. Was sehr auffällt, ist der extrem hohe Anteil an Briefstimmen (99.27%). Wir wissen nicht, wie dies in anderen Kantonen ausschaut, aber dies ist ja fast nicht mehr zu toppen! Geht in der Stadt LU niemand an die Urne? Wenn jemand gezielt z.B. Stimmcouverts manipuliert hätte, d.h. wenn z.B. in den Tagen zwischen dem Versand der Stimmunterlagen und der Abstimmung in der Stadt LU eine Altpapiersammlung durchgeführt wurde und dort jemand gezielt die Stimmausweise rausgefischt und ausgefüllt hätte, dann wäre dies eine mögliche Spur. Immerhin lag auch die Stimmbeteiligung in der Stadt LU mit 41.16% ueber dem schweizweiten Durchschnitt von nur 38%.



Die Ergebnisse des ganzen Kantons LU findet man unter:

http://www.lu.ch/Download/aktuell/wahlabst/20090517/w_rkbr00.htm


1. Dort fällt der sehr hohe Ja-Anteil der Auslandschweizer auf. Diese haben alle brieflich abgestimmt und diese gingen bestimmt alle im Stadthaus LU ein, d.h. wahrscheinlich bei der gleichen Person, die schon wie unter 1. oben die vielen ungültigen Briefstimmen gemacht hat. Die Auslandschweizerorganisation hatte zwar die Ja-Parole gefasst, doch informieren sich sehr viele Auslandschweizer via Internet und waren daher überdurchschnittlich gut über die Vorlage informiert und waren dadurch viel mehr auf der NEIN-Seite. Es trifft nicht zu, dass man pauschal davon ausgehen könnte, dass

die Auslandschweizer viel stärker zur einem Ja neigten. Eher sogar das Gegenteil.


Wem in seiner Wohngemeinde, seinem Wohnkanton ähnliches aufgefallen ist, bitten wir um eine Rückmeldung.


Weiter brauchen Wir nun dringend aktive Unterstützter. Wer ist bereit mitzuhelfen? Die Aufgaben können recht schnell explodieren, dann braucht es "Sachbearbeiter", Leute die telefonieren, Briefe schreiben, Mails beantworten und gegeben falls vor Ort aktiv werden. Die Aufgaben werden vielfältig sein. Jeder hat andere Ressourcen, Kontakte und Möglichkeiten. Es wird viele Arbeiten geben, die im Hintergrund erledigt werden müssen. Niemand muss also befürchten, in der Öffentlichkeit zu stehen, wenn er oder sie das nicht will.


Wer aktiv mithelfen kann, meldet sich bitte in dieser geschlossenen Gruppe. Dort organisieren wir unsere Zusammenarbeit:

http://www.facebook.com/group.php?gid=82334473417


An und Abmeldungen unter www.geistige-landesverteidigung.ch, links. 
Wir sind parteiisch aber nicht an Parteien gebunden. 
Vorsorglich melden wir mit dieser Email Art.3 RTVG unsere Veröffentlichung an. 
© Geistige Landesverteidigung, Postfach 2358, 8401 Winterthur


Beschwerdeführer
Name_______________________________
Adresse_____________________________
Plz, Ort______________________________
Telefon______________________________
E-Mail______________________________
Ort:_________________________Datum:______________________________
Regierungsrat
des Kantons Luzern
Bahnhofstrasse 15
6002 Luzern

Abstimmungsbeschwerde

bezüglich der Volksabstimmung vom 17. Mai 2009 über den Bundesbeschluss
über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs
zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend
die Übernahme der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 über biometrische
Pässe und Reisedokumente (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands).
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident
Sehr geehrter Herr Vizepräsident
Sehr geehrte Frau Regierungsrätin
Sehr geehrte Herren Regierungsräte
Sehr geehrter Herr Staatsschreiber
Anträge:
1. Das Abstimmungsresultat des Kantons Luzern zur oben genannten Abstimmung sei für
ungültig zu erklären und die Abstimmung erneut durchzuführen. Die Auszählung der neuen
Abstimmung sei durch einen unabhängigen, paritätischen Prüfungsausschuss in welchem
alle Parteien und je ein Gegner-/Befürworter-Vertreter der jeweiligen Komitees vertreten
sind vorzunehmen. Dies auch dann, wenn eine erneute Abstimmung aufgrund Antrag 2 nötig
wird.
2. Falls die Abstimmung nicht für ungültig erklärt wird, sei eine Neuauszählung unter den
oben genannten Voraussetzungen durchzuführen. Sollte eine Neuauszählung nicht lückenlos
möglich sein (z.B. wegen mangelnder Verbale), sei die Abstimmung für ungültig zu
erklären.
Begründung:
Formal
Gemäss Art. 77 Abs. 1 lit. B des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) kann bei der
jeweiligen Kantonsregierung Beschwerde wegen Unregelmässigkeiten bei Abstimmungen geführt
werden. Die Beschwerde ist gemäss Abs. 2 desselben Artikels des BPR innert drei drei Tagen seit
Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach Veröffentlichung der
Ergebnisse im kantonalen Amtsblatt eingeschrieben einzureichen. Der nachfolgend erklärte
Beschwerdegrund wurde am 18. Mai 2009 entdeckt. Die Frist wurde somit gewahrt.
Materiell
Beilage 1: http://www.stadtluzern.ch/assets/wa/bund_2_17.05.09.pdf
1. In Beilage 1 ist festzustellen, dass auf dem Gebiet der Stadt Luzern 17183 Stimmen eingegangen
sind. Davon sind lediglich 126 an einer Urne abgegeben worden, was 0.73% aller eingegangenen
Stimmen entspricht. Dieses Verhältnis scheint unrealistisch. Weiter steht dieses Resultat als
Behauptung da, wie es bei der Auszählung zu Stande gekommen war, ist nicht belegt. Es besteht für
den Stimmbürger keine Gewissheit dafür, dass nicht ein grosser Teil, der an der Urne abgegebenen
Stimmen abhanden gekommen ist und nicht ausgezählt wurde. Weiter ist es auch nicht
auszuschliessen, dass gefälschte Wahlzettel hinzugekommen sind.
Beilage 2: http://www.lu.ch/Download/aktuell/wahlabst/20090517/w_rkbr00.htm
2. Gemäss Beilage 2 hat das Amt Luzern den biometrischen Pass mit 27591 zu 19515 Stimmen
angenommen. Das Verhältnis zu Gunsten der JA-Stimmen ist in diesem Amt viel grösser als in
sämtlichen anderen Ämtern von Luzern.
Beilage 3:
http://www.ag.ch/wabag/de/pub/abstimmungen/20090517.php?url=id55076.html&date=20090517
Beilage 4: http://www.wahlen.zh.ch/abstimmungen/2009_05_17/resultate/bezirke.php
3. Das Amt Luzern ist weiter mit den Bezirken Aarau (Beilage 3) und Zürich (Beilage 4) zu
vergleichen, wo sich Befürworter und Gegner der Vorlage in etwa gleich auflagen. Nur in Luzern
soll der Ja-Stimmenanteil dermassen gross gewesen sein.
Beilage 5: http://www.admin.ch/ch/d/pore/va/20090517/det542.html
4. Allgemein scheint es nicht nachvollziehbar, dass der Kanton Luzern den schweizweit höchsten
Ja-Stimmenanteil aufweist. In sämtlichen Nachbarkantonen war die Vorlage deutlich umstrittener.
(Vgl. Beilage 5). Dem Einwand eines nicht einheitlichen Abstimmungsverhaltens, halten wir
entgegen, dass kein andere Kanton dermassen hohe Zustimmungswerte aufweist und die Knappheit
des Ergebnisses die Untersuchung dieses Umstandes mehr als rechtfertigt.
5. Nach §19 Abs. 1 des luzernerischen Stimmrechtsgesetz vom 25. Oktober 1988 (SRL010) finden
Wahlen und Abstimmungen unter Vorbehalt der Vorurnen und der brieflichen Stimmabgabe am
Sonntag statt. Im Urnenverfahren gilt der Abstimmungssonntag als massgebender Abstimmungstag.
Es ist hier festzuhalten, dass briefliche Stimmen bereits vor dem Abstimmungssonntag abgegeben
werden können.
Nach §68 Abs. 2 des luzernerischen Stimmrechtsgesetz vom 25. Oktober 1988 (SRL010) werden
die Rücksendecouverts durch den Stimmregisterführer geöffnet. Dies findet, wie es sich aus §68
Abs. 1 und §68 Abs. 4 desselben Gesetzes ergibt, bereits vor dem Abstimmungssonntag, respektiv
unmittelbar nach dem eintreffen statt. Die Wahlcouverts werden schliesslich ohne das
Rücksendecouvert ungeöffnet dem Urnenbüro übergeben.
Es besteht gemäss dieser gesetzlichen Grundlage somit die Möglichkeit, Wahlcouverts entsprechend
ihres Absenders (Im Rücksendecouvert ist der Name der stimmberechtigten Person sowie deren
Unterschrift beim öffnen SOFORT erkennbar) an das Urnenbüro zu übergeben – oder nicht. Es
besteht keinerlei Kontrolle darüber, ob bewusst Wahlcouverts aus dem Verkehr gezogen werden –
etwa deswegen, weil bekannt ist, welcher politischen Gesinnung entsprechend jemand in der Regel
abstimmt. Besonders in kleineren Gemeinden ist das ein Problem, da jeder jeden kennt.
6. Falls es wirklich stimmt, dass 99.27% aller Stimmen der Stadt Luzern brieflich abgegeben
wurden, was rund 15% aller Stimmen im Kanton Luzern ausmacht, so darf es nicht sein, dass diese
Stimmen von Einzelpersonen oder nicht die Parteienvielfalt im Kantonsrat repräsentierende
Urnenbüromitglieder kontrolliert werden, weil auch hier der Manipulation Tür und Tor offen stehen.
7. Die Stadt Luzern hat nicht alle Nebenurnen aufgestellt, insbesondere nicht in Altersheimen.
Dadurch wurde das Stimmrecht vieler Bürger verletzt.
8. Die Wahlcouverts unterstanden keiner einwandfrei protokollierten und lückenlosen Überwachung
bis zur Auszählung
9. Es besteht keine Rechtsgrundlage für die Auszählung der Stimmen der Auslandsschweizer.
Diesbezüglich herrscht rechtsfreier Raum, weswegen nicht zu verifizieren ist, ob die
entsprechenden Stimmen korrekt ausgezählt wurden. In §83a Abs. 2 des luzernerischen
Stimmrechtsgesetz vom 25. Oktober 2009 (SRL010) steht, dass die Auslandschweizer ihr
Stimmrecht beim Justiz- und Sicherheitsdepartment ausüben. Das Justiz- und Sicherheitsdepartment
kann mit diesen Couverts anfangen, was es will.
Beilage 6: http://www.lu.ch/Download/aktuell/wahlabst/20090517/brstimmb.htm
10. Es ist auffallend (Beilage 6), dass die Orte des Amtes Luzern eine überdurchschnittlich hohe
Wahlbeteiligung verzeichnen. Insbesondere Weggis und Horw stechen heraus. Das ist
ungewöhnlich und untypisch. Hier bedarf es der Überprüfung, ob tatsächlich so viele Stimmen
abgegeben worden sind.
11. Schweizweit betrug der Unterschied zwischen Ja- und Nein-Stimmen etwas mehr als 5'000
Stimmen oder 0.1%. Der Streubereich bei der Auszählung liegt gemäss Statistiker bei 1%. Im
Kanton Luzern alleine könnten aufgrund des Beschriebenen 5'000 Stimmen falsch ausgezählt
worden sein, respektiv die Wahl entscheidend verfälscht worden sein. Den Anträgen ist
vollumfängliche Folge zu leisten.
Mit vorzüglicher Hochachtung,
Beschwerdeführer
Beilage 1
Beilage 2
Kantonsresultat nach Ämtern
Abstimmungsthema: Biometrische Reisedokumente
Ja Nein Stimmbeteiligu
ng
Amt Luzern 27591 19515 42,72%
Amt Hochdorf 9214 6786 39,21%
Amt Sursee 9721 6837 36,19%
Amt Willisau 5630 4775 32,01%
Amt Entlebuch 2073 2391 34,37%
Auslandschweizer 1001 413 42,79%
Total Kanton
Luzern 55230 40717 39,07%
http://www.lu.ch/Download/aktuell/wahlabst/20090517/w_rkbr00.htm
Beilage 3
Aarau Stimmberecht
igte
Ja-
Stimmen
Nein-
Stimme
n
Ja-
Anteil
Nein-
Anteil
Stimmbeteiligung
Aarau 11'351 2'835 2'563 52.52% 47.48
%
48.52%
Biberstein 1'045 256 247 50.89% 49.11
%
48.23%
Buchs 3'842 716 753 48.74% 51.26
%
38.70%
Densbüren 558 90 132 40.54% 59.46
%
39.96%
Erlinsbach 2'461 531 532 49.95% 50.05
%
43.56%
Gränichen 4'429 736 905 44.85% 55.15
%
37.48%
Hirschthal 1'050 189 229 45.22% 54.78
%
40.57%
Küttigen 3'833 902 928 49.29% 50.71
%
48.71%
Muhen 2'526 413 518 44.36% 55.64
%
37.53%
Oberentfel
den
4'553 859 880 49.40% 50.60
%
38.68%
Rohr 2'157 420 408 50.72% 49.28
%
38.53%
Suhr 5'457 1'008 1'116 47.46% 52.54
%
39.56%
Unterentfel
den
2'509 538 600 47.28% 52.72
%
45.91%
Total Aarau 45'771 9'493 9'811 49.18% 50.82
%
42.82%
http://www.ag.ch/wabag/de/pub/abstimmungen/20090517.php?url=id55076.html&date=20090517
Beilage 4
Bezirke
Anzahl
Gebiete
davon
ausgezählt
Zukunft mit
Komplemen
tärmedizin
Biometrisch
er Pass
Halbstündlic
he S-Bahn
für Alle
Affoltern 14 14 62.02 51.79 30.88
Andelfingen 24 24 57.81 44.95 36.12
Bülach 22 22 60.48 54.36 37.21
Dielsdorf 22 22 60.92 51.52 45.16
Dietikon 11 11 60.70 54.08 32.07
Hinwil 11 11 61.42 48.38 45.41
Horgen 12 12 62.12 55.34 31.35
Meilen 11 11 58.30 57.18 30.49
Pfäffikon 12 12 60.54 49.98 38.83
Uster 10 10 61.54 54.74 32.73
Winterthur 27 27 63.43 49.95 39.38
Zürich 9 9 66.10 49.83 37.61
18.05.2009, 11:52
http://www.wahlen.zh.ch/abstimmungen/2009_05_17/resultate/bezirke.php
Beilage 5
Kanton Ja Nein % Ja % Nein % Stimmbe
t.
Zürich 174`217 161`090 52.0% 48.0% 40.3%
Bern 122`099 124`279 49.6% 50.4% 35.4%
Luzern 55`230 40`717 57.6% 42.4% 39.2%
Uri 4`980 5`139 49.2% 50.8% 40.3%
Schwyz 17`574 20`401 46.3% 53.7% 40.0%
Obwalden 4`715 3`849 55.1% 44.9% 36.4%
Nidwalden 6`025 5`022 54.5% 45.5% 38.1%
Glarus 3`332 3`337 50.0% 50.0% 26.3%
Zug 16`898 13`663 55.3% 44.7% 43.8%
Freiburg 30`124 26`643 53.1% 46.9% 32.5%
Solothurn 36`789 34`105 51.9% 48.1% 42.3%
Basel-Stadt 24`929 25`859 49.1% 50.9% 45.8%
Basel-
Landschaft
39`447 39`581 49.9% 50.1% 43.7%
Schaffhause
n
11`919 14`876 44.5% 55.5% 59.0%
Appenzell A.-
Rh.
7`443 8`493 46.7% 53.3% 43.3%
Appenzell I.-
Rh.
1`542 1`661 48.1% 51.9% 30.1%
St. Gallen 50`799 50`041 50.4% 49.6% 33.5%
Graubünden 23`484 19`866 54.2% 45.8% 33.6%
Aargau 74`813 80`215 48.3% 51.7% 40.6%
Thurgau 30`542 31`621 49.1% 50.9% 41.3%
Tessin 32`597 33`313 49.5% 50.5% 32.4%
Waadt 74`098 88`908 45.5% 54.5% 41.4%
Wallis 38`688 36`548 51.4% 48.6% 38.9%
Neuenburg 21`645 22`337 49.2% 50.8% 41.8%
Genf 43`246 48`468 47.2% 52.8% 40.5%
Jura 5`961 7`600 44.0% 56.0% 27.9%
Schweiz 953`136 947`632 50.1% 49.9% 38%
Beilage 6
Stimmbeteiligung nach Gemeinden
Abstimmungsthema: Biometrische Reisedokumente
Ja Stimmbeteiligun
g Amt
Auslandschweizer 70.79% 42.79% Auslandschweizer
Eich 70.09% 38.43% Sursee
Sempach 67.92% 41.58% Sursee
Rain 65.22% 44.14% Hochdorf
Neudorf 64.98% 35.34% Sursee
Meggen 64.32% 50.59% Luzern
Schenkon 63.80% 35.02% Sursee
Altbüron 63.16% 32.92% Willisau
Gisikon 63.01% 31.72% Luzern
Eschenbach 61.99% 40.28% Hochdorf
Buchrain 61.76% 38.61% Luzern
Hildisrieden 61.47% 43.74% Sursee
Adligenswil 61.36% 42.15% Luzern
Rothenburg 61.00% 41.24% Hochdorf
Flühli 60.84% 37.89% Entlebuch
Ettiswil 60.76% 31.23% Willisau
Horw 60.17% 58.17% Luzern
Mauensee 60.06% 42.95% Sursee
Dagmersellen 59.92% 30.60% Willisau
Hochdorf 59.79% 40.15% Hochdorf
Sursee 59.72% 44.94% Sursee
Oberkirch 59.26% 35.18% Sursee
Luzern 59.23% 41.16% Luzern
Schlierbach 58.90% 32.04% Sursee
Buttisholz 58.76% 37.55% Sursee
Inwil 58.68% 38.83% Hochdorf
Triengen 58.23% 30.57% Sursee
Kriens 58.19% 43.75% Luzern
Egolzwil 58.17% 28.84% Willisau
Neuenkirch 57.97% 34.94% Sursee
Nebikon 57.92% 31.27% Willisau
Littau 57.84% 39.32% Luzern
Ebikon 57.70% 39.88% Luzern
Hitzkirch 57.50% 36.37% Hochdorf
Dierikon 57.37% 33.44% Luzern
Marbach 57.10% 33.51% Entlebuch
Rickenbach 57.07% 29.97% Sursee
Udligenswil 57.05% 43.21% Luzern
Ermensee 56.55% 29.29% Hochdorf
Emmen 56.41% 39.25% Hochdorf
Grossdietwil 56.28% 37.84% Willisau
Geuensee 56.26% 32.30% Sursee
Ruswil 56.25% 30.49% Sursee
Knutwil 56.18% 38.76% Sursee
Beromünster 56.13% 35.86% Sursee
Willisau 56.01% 37.36% Willisau
Root 55.85% 31.22% Luzern
Ballwil 55.69% 38.83% Hochdorf
Wolhusen 55.68% 33.57% Sursee
Wauwil 55.19% 34.69% Willisau
Ohmstal 54.02% 37.34% Willisau
Nottwil 53.78% 34.64% Sursee
Malters 53.76% 36.70% Luzern
Schötz 53.34% 28.16% Willisau
Pfaffnau 53.33% 34.86% Willisau
Greppen 53.02% 37.94% Luzern
Menznau 52.75% 24.73% Willisau
Altishofen 52.26% 28.65% Willisau
Grosswangen 52.06% 33.06% Sursee
Reiden 52.00% 34.30% Willisau
Büron 51.67% 33.94% Sursee
Alberswil 51.59% 33.51% Willisau
Doppleschwand 51.59% 31.87% Entlebuch
Weggis 51.35% 52.50% Luzern
Vitznau 51.16% 39.97% Luzern
Hohenrain 51.03% 35.75% Hochdorf
Wikon 50.84% 32.03% Willisau
Gettnau 50.47% 31.61% Willisau
Römerswil 49.88% 37.17% Hochdorf
Zell 49.47% 28.21% Willisau
Schüpfheim 48.98% 36.32% Entlebuch
Schwarzenberg 48.93% 40.17% Luzern
Luthern 48.19% 25.22% Willisau
Schongau 48.11% 37.18% Hochdorf
Romoos 48.08% 29.91% Entlebuch
Meierskappel 47.97% 37.05% Luzern
Pfeffikon 47.33% 31.91% Sursee
Hergiswil 47.11% 29.07% Willisau
Ufhusen 46.77% 33.06% Willisau
Fischbach 46.58% 31.55% Willisau
Aesch 46.54% 38.48% Hochdorf
Honau 43.75% 42.61% Luzern
Altwis 43.68% 34.75% Hochdorf
Entlebuch 43.46% 30.01% Entlebuch
Roggliswil 42.86% 32.63% Willisau
Escholzmatt 42.71% 33.62% Entlebuch
Ebersecken 41.24% 34.36% Willisau
Werthenstein 41.14% 35.89% Entlebuch
Hasle 33.83% 38.36% Entlebuch

http://www.lu.ch/Download/aktuell/wahlabst/20090517/brstimmb.htm

http://www.winkelried.info/2008/09/16/der-wahlbetrug-auch-in-der-schweiz-alltag/

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